Regeln und Gepflogenheiten

  1. Generalprobenregelung: Jede/r Sänger/in ist prinzipiell verpflichtet bei der Generalprobe anwesend zu sein, um bei der Aufführung mitzuwirken. Da immer etwas dazwischen kommen kann bleibt die Letztentscheidung aber beim Chorleiter. Dieser kann je nach vorherigem Probenbesuch, Kurzprobe vor der Aufführung kommt noch, … die Erlaubnis zur Mitwirkung erteilen. In jedem Fall muss die/der Sänger/in sich beim Chorleiter vorher melden!
  2. Verhinderung bei Proben: Wenn der/die Sänger/in nicht bei der Probe erscheinen kann, so hat sie/er sich bei Bernhard Edler abzumelden (Tel.: 0664/2075 196). Die Orchestermitglieder melden sich direkt beim Chorleiter ab (Andreas Ehrenhöfer: 0699/ 1666 6612).
  3. Zu-spät-kommen bei Proben: Die Musiker/innen werden gebeten so zu erscheinen, dass ein pünktlicher Probenbeginn möglich ist. Absehbare Verspätungen sind wie Verhinderungen vorher zu melden.
  4. Noten anschreiben: Noten sind mit Namen und Stimmbuchstaben anzuschreiben.
  5. Stimmverantwortliche: In jeder Stimme gibt es eine/n Stimmenverantwortliche/n, der/die das Notenausteilen und Einsammeln innerhalb der Stimme koordiniert. Sie/Er bekommt das Notenpaket für die jeweilige Stimme und verteilt es innerhalb der Stimme. Beim Absammeln übergibt sie/er dem Chorleiter das gesamte Stimmpaket (auch inklusive der Stimmen der fehlenden Personen) bzw. an die/den Stimmverantwortliche/n der nächst tieferen Stimmgruppe weiter.
  6. Hauptversammlung: Einmal im Jahr gibt es eine Hauptversammlung, bei der alle Musiker/innen herzlich zu Essen und Trinken ins Pfarrheim eingeladen sind. Dort werden interessante Informationen zum Kirchenchor verlautbart und (je nach Bedarf) diskutiert. Diese findet seit dem Jahr 2019 am Samstag 8 Tage vor dem Pfingstsonntag im Anschluss an die Chorprobe statt.

Zurück